Verwendung von Screenshots in Blogs, Urheberrechtsverletzung
Angestossen von der Lektüre einiger Abmahnverfahren wegen Urheberrechtsverletzungen, habe ich mir gerade die Frage gestellt, ob ich in diesem Blog, bzw. Blogs generell das Recht haben in einem Artikel einen Screenshot einer fremden Seite oder Teile einer fremden Seite sowie Bilder zu zeigen.
Wikipedia gibt keine befriedigende Auskunft zu dem Thema, ob es erlaubt ist Screenshots einer anderen Webseite in seinem eigenen Blog zu veröffentlichen, dafür aber diese beiden PDFs. Wie ich meine Pflichtlektüre für jeden Blogger, der Screenshots oder fremde Bilder zeigt:
Veddern, Michael: Multimediarecht für die Hochschulpraxis, 2. überarbeitete und erweiterte Auflage, Hagen 2004, (S.73-77) – guter Überblick, leicht verständlich
Hoeren, Thomas: Internetrecht, PDF-Skript des Institutes für Informations-Telekommunikations-und Medienrecht der Universität Münster, August 2005 (S. 98-101) – schwieriger zu verstehen, aber umfassender.
Memo für mich (weil ich als Rechtslaie keine fundierte Meinung abgeben kann und auch keine Rechtsberatung machen darf/will/kann. Das Memo hier ist keine Anleitung; und kann auch nur nachvollzogen werden, wenn man die in den Manuskripten vollzogene Argumentation durcharbeitet. Jeder sollte die beiden oben angegebenen Seiten lesen und seine eigenen Schlüsse ziehen
Ein Screenshot kann unter gewissen Vorraussetzungen als ein Bildzitat angesehen werden. Die Grundsätze der Zitierfreiheit sind in § 51 UrhG geregelt. § 51 Nr. 1 UrhG kommt für mich nicht in Frage, da mein Blog sicherlich kein „wissenschaftliches Werk“ darstellt.
§ 51 Nr. 2 UrhG ist das sogenannte „Kleinzitat“. Es erlaubt die Vervielfältigung, Verbreitung und öffentliche Wiedergabe von fremden Werken, solange diese in einem selbständigen Sprachwerk angeführt werden. Problem: nur die Verwendung kleiner Ausschnitte eines Werkes ist erlaubt.
Für Bilder gibt es aber eine Ausnahme: das so genannte „große“ Kleinzitat. Es erlaubt die Wiedergabe eines kompletten Bildes, solange
- - mein Artikel eine „innere Verbindung“ zu dem Bild hat
- - mein Artikel selbst ein neues und schützenswertes Werk ist
- – das Bildzitat nur so groß ist wie notwendig, um das gesagte zu unterstreichen eine korrekte Quellenangabe gemacht wird
- - Die Quellenangabe muss im Gegensatz zu Print beinhalten: Urhebername, Titel des Werkes, Publikationsorgan und Fundstelle.
Aber: Das Bildzitat kann ich nur innerhalb sehr eng gesteckter Grenzen anwenden; es ist niemals ein Freischein für die Verwendung Urheberrechtlich geschützter Werke.
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[...] Gedanken über die Verwendung von Screenshots hat sich der der Fotografie und Bildjournalismus Blog gemacht. Da die Wikipedia unzureichende Infos gibt werden zwei PDFs verlinkt. [...]
Hi! Vielen Dank für die Blumen
Aber: ich empfehle e i n d r ü c k l i c h, die in meinem Beitrag angegebenen Aufsätze zu lesen (es sind nur einige Seiten). Das Recht zum Bildzitat lässt sich nicht so einfach ableiten wie in meinem Memo vielleicht rüberkommt.
Man kann z.B. nicht einfach ein Bild von Pam nehmen und darunter schreiben: Ist ne süße Frau, den Beweis seht ihr hier – das wäre eine klare Urheberrechtsverletzung..
Des Weiteren: ich bin kein Rechtsexperte und kann / darf auch keine “Rechtsberatung” geben… wie ich geschrieben habe – nur ein Memo für mich
Ja, aber ich denken es geht trotzdem viel aus ihm hervor was wichtig ist. Es ist ja auch hier nur ein lediglich als Preview gedacht. Die Aufsätze sind natürlich das A und O.
Eine Frage stelle ich mir aber auch noch:
Ich will nicht damit zu Punkt bringen, dass es keinen interessiert, sondern eher, dass es von dem Urheber den nicht meist als kostenlose Werbung gesehen wird? Natürlich jetzt nur jetzt bezüglich auf ein Produkt wie eine Webseite, Werbung etz. bezogen?
Ich denke schon. Und das sollte man um bedingt beachten.
Wenn ich jetzt aber zum Beispiel ein fremdes Bild mit diversen Rechte publiziere ist das kein wundern, wenn man dementsprechend Schwierigkeiten bekommt.
Aber wie du schon sagtest, man sollte sich trotzdem am besten einlesen.
Naja, es gibt halt immer zwei Seiten:
1.) Die rechtliche Seite
2.) Wie das Recht gehandhabt wird
Beispiel: Ich sehe jeden Tag Blogs, die meiner Meinung nach Urheberrechte verletzten, insbesondere durch Einbindung von Screenshots und Hotlinken von Bildern. Ob diejenigen, deren Rechte verletzt werden, etwas dagegen machen ist eine andere Frage. Einige werden es als Werbung ansehen, sich freuen und dir somit quasi “stillschweigend” das Recht geben das Material weiter zu nutzen. Andere werden gleich klagen. Und das meiste, so schätze ich, bleibt einfach unentdeckt in den Weiten des Netzes.
Oder: Wo kein Kläger, da kein Richter…
Da ist auch was dran.
Sagen wir es einfach so, man sollte sich einlesen und einfach drauf achten, was man macht.
[...] Wer fleissig bloggt oder sonstwie persönliche Spuren im Netz 2.0 hinterlässt, bewegt sich dabei keineswegs in rechtsfreiem Raum. Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen und ahnlichem sind heute keine Seltenheit mehr. Daher ist eine gewisse Vorsicht im Umgang mit netzspezifischen Inhalten angebracht. Zum Thema Bloggen und Bilder posten ist der Artikel zum Thema Bildzitat auf Wikipedia interessant. Wem das nicht weit genug geht, der findet hier einen link zum PDF “Multimediarecht für die Hochschulpraxis” von Michael Veddern, herausgegeben vom Centrum für eCompetence in Hochschulen NRW. Gefunden auf http://www.dokufoto.de. Veröffentlicht von moki Abgelegt unter – DKT, Blogbuch [...]
Manual TB:
http://www.fh-augsburg.de/~dbille/wordpress/?p=15
Wenn ich es richtig sehe, funktioniert der Link zum pdf von Michael Veddern nicht mehr. Kann es sein, dass dieses pdf gemeint ist ?
http://www.uni-due.de/imperia/md/content/e_comp/ratgeber_multimediarecht.pdf
@zitatsache: DANKE! Link upgedatet.
[...] Bei Webseiten sieht die Sache wohl noch etwas verstrickter aus: Hier überschneiden sich EU-Recht, Deutsches Recht und evtl. ausländiche Rechte (je nach dem wo der Server steht auf der die Website gehostet ist). Ein kurze Abhandlung hier. [...]
[...] ist, stand ich vor dem typischen Urheberrecht-Problem. Ron schickte mir hierzu einen interessanten Blogpost. Allerdings wird auch dort nicht richtig klar, ob es nun erlaubt ist, Bildmaterial mit [...]
Interessaner Artikel,
ist als Laie nicht leicht zu beantworten finde ich.
[...] wie zivilrechtlichen Schritte[n]". In der Tat hat Kanne mit seinem Blogpost gegen das Urheberrecht verstoßen. Das Verwenden von Screenshots, die mehr als nur einen kleinen Bildausschnitt zeigen, ist [...]
Danke, ist sehr hilfreich!
Vielen Dank für die Tipps. Michael Veddern ist echt ein guter Fachmann im Medienrechtbereich.
Hallo und herzlichen Dank für die Mühe, mir sind die Zitierregeln jetz viel klarer!
Vor allem das Einbinden “nicht als schmückendes Beiwerk sondern mit tatsächlichem Sachbezug” – also einer erklärenden Funktion war mir neu und nützlich!
Zum ersten PDF hast Du die Seiten 73.77 vermerkt, ich hatte aber das Gefühl, dass erst 78-82 wirklich der Kern waren und das auch die Punkte sind, de Du oben zusammenfasst – vielleicht noch mal gucken.
Danke sehr und beste Grüße
Katja
Sofern ich einen Bericht über ein Produkt, eine Internet-Seite oder Shop mache und dabei Screenshots verwende, schicke ich der jeweiligen Firma einen Link mit meiner Veröffentlichung. So gebe ich Ihnen die Möglichkeit, gegen das von mir veröffentliche auch Einspruch zu erheben.