Persönlichkeitsrechte von Prominenten

Immer wieder werden Presseorgane von Prominenten wegen Verletzung des Persönlichkeitsrecht verklagt. Ernst August, Prinz von Hannover, war im August 2003 auf einer französischen Autobahn mit Tempo 221 km/h (Höchstgeschwindikeit 130) erwischt worden. Zahlreiche Medien hatten damals in Wort und Bild über den Fall berichtet; drei Presseverlage verklagte Ernst August daraufhin auf Unterlassung der Berichtserstattung wegen Verletzung seines Persönlichkeitsrechts.
Der Bundesgerichtshof hat nun bestätig, dass die Berichterstattung zulässig war. Da es sich um einen schwerwiegenden Verkehrsverstoß handelt, darf hierüber mit Namensnennung und Abbildung berichtet werden

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