Kostenloser TFP-Vertrag (Vertrag Fotoshooting Fotograf-Model)

Was nutzt einem Fotografen das schönste Aktfoto oder Portraitbild, wenn er keine Rechte daran hält und es somit nicht vermarkten oder herzeigen kann? Richtig – gar nichts. Ich habe bereits einen normalen Modell-Release-Vertrag bereitgestellt, welcher dem Fotografen umfangreiche Nutzungsrechte einräumt, hier ein weiterer Vertrag: ein TFP-Vertrag.

TFP steht hierbei für Time-for-Print, das bedeutet, dass das Modell für seine Aufwendungen kein monetäres Honorar erhält, sondern lediglich Abzüge der gemachten Fotos. Der TFP-Vertrag wird normalerweise zwischen Foto-Amateuren und Amateur-Modells geschlossen – da sich Profis üblicherweise ihre Arbeit honorieren lassen werden.

Der Vertrag ist ein ziemlich umfangreich und detailliert, neben der reinen Rechteübertragung (Nutzungsrecht) findet sich z.B. ein Haftungsausschluss für mitgebrachte Gegenstände (Kleidung, Requisiten), eine Entschädigungsregelung falls ein vereinbarter Termin nicht zustande kommt sowie Platz für sonstige Regelungen.

Damit der Vertrag leichter individualisierbar ist, habe ich alle Knackpunkte rot markiert – das Ausfüllen sollte also ein Kinderspiel sein. Die Punkte E – G des Anhangs würde ich – falls es sich um ein normales Shooting handelt – gegebenenfalls ersatzlos streicht, Regelungen über Fetisch und Hardcore könnten schnell zur Verunsicherung führen.

Disclaimer: Ich übernehme natürlich keine Haftung für etwaige Folgeschäden, die Richtigkeit des Vertrages oder sonstige rechtliche Probleme die mit der Verwendung des Vertrages in Zusammenhang stehen.

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Vertrag downloaden (Worddatei)

 

Der Vertrag im vollen Wortlaut:

Vereinbarung zwischen Fotomodel und Fotograf
Zwischen
________________________________geboren am: ____________
Str. Plz, Ort: ____________________________________________
Telefon: ____________________________ Email:_______________________________
nachfolgend „Fotomodel“ genannt und

HIER EIGENE ADRESSE EINFÜGEN: NAME
STRASSE
PLZ ORT
TEL.:

nachfolgend „Fotograf“ genannt, wird die folgende Vereinbarung getroffen:
Präambel
Der Fotograf fertigt in eigener Leistung auf eigene oder fremde Rechnung Fotografien vom genannten Fotomodel an. Stil, Inhalt und Art der Aufnahmen orientieren sich an denen in Anlage 1 beschriebenen Formen der People-Fotografie. Welche der Stilrichtungen bei dem jeweiligen Shooting durchgeführt wird, wird jeweils vor dem Termin vereinbart.
1. Rechte
Das Fotomodel überträgt dem Fotografen hinsichtlich aller Arbeiten und deren Ergebnisse – egal, ob diese Leistungen halbfertig oder fertig sind – das ausschließliche, zeitlich, inhaltlich, sachlich und räumlich unbefristete, unbegrenzte und uneingeschränkte Nutzungsrecht, das Recht am eigenen Bild sowie sämtliche Schutzrechte hinsichtlich aller heute bekannten Nutzungsarten, insbesondere im Hinblick auf Verwertung, Vervielfältigung, Veränderung, Verbreitung, Veröffentlichung, Digitalisierung, Ausstellung, Vorführung, Sendung, Wiedergabe, Speicherung und Nachdruck in und auf allen heute nutzbaren Medien – auch teilweise – ein, und zwar ungeachtet der Übertragungs-, Träger-, Präsentations- und Speichertechniken (insbesondere Datenbanken und Internet, auch wenn die vorgenannten Arbeiten in einem abgeschlossenen Mitgliederbereich veröffentlicht werden, der sich durch Mitglieds-Beiträge finanziert). Der Fotograf wird über die weitere Gewährung von Nutzungsrechten entscheiden.
Alle Filme, digitalen Daten, Datenträger und sonstige zur Erbringung der Leistung erforderlichen, verwendeten und benötigten Unterlagen oder Arbeitsmittel (insbesondere Negative, Dias, Abzüge, Vergrößerungen, Dateien, Bilder, Grafiken, Illustrationen, Zeichnungen, Inhalte, Programmierarbeiten, Datenbanken, Ton- und Bewertbilddokumente) und Rechte sind Eigentum des Fotografen und frei von Rechten Dritter.
Das Urheberrecht liegt beim Fotografen; ohne dessen Zustimmung eventuell übergebene Abzüge, Vergrößerungen und Dateien nicht genutzt oder verwertet werden dürfen, es sei denn für rein private Zwecke des Fotomodels.
Das Fotomodel erteilt weiter die Zustimmung, dass die Arbeiten und deren Ergebnisse – insgesamt oder auch teilweise – von Dritten, mit denen der Fotograf eine Vereinbarung trifft, ohne Einschränkungen genutzt werden können. Das Fotomodel gestattet dem Fotografen oder einem Dritten, mit dem der Fotograf eine Vereinbarung trifft, die Urheber- / Persönlichkeitsrechte auszuüben, zu nutzen und zu verwerten und verzichtet gegenüber dem Fotografen und gegenüber Dritten zugleich auf die Geltendmachung von etwaigen Unterlassungs- und/oder Schadenersatzansprüchen. Die Nennung des Namens des Fotomodels erfolgt nach Rücksprache und Zustimmung des Fotomodels.
2. Termine
Der vereinbarte Termin ist für beide Seiten verbindlich. Kann ein Vertragspartner einen Termin nicht einhalten, so ist dieser verpflichtet, den anderen Vertragspartner spätestens 2 Tage vorher davon in Kenntnis zu setzen. Unterbleibt eine Benachrichtigung, so ist der Vertragspartner verpflichtet, fünfzig Prozent des Honorars (mindestens jedoch € 30,00) als Ausfallentschädigung an den benachteiligten Vertragspartner zu zahlen. Sollten bereits Fahrtkosten angefallen sein, so sind diese in der tatsächlichen Höhe zu erstatten. Hiervon unberührt bleiben alle Fälle von höherer Gewalt (Krankheit, Katastrophen etc.) und Einwirkungen von Außen.

3. Haftungsausschluss
Für mitgebrachte Requisiten oder Gegenstände wird keine Haftung übernommen. Im Falle von Verlust oder Beschädigung sprechen sich die Vertragspartner gegenseitig von jeder Haftung frei. Dies gilt nicht für mutwillige Beschädigung. Dem Fotomodel wird empfohlen, für sich selbst eine Haftpflicht- und Unfallversicherung abzuschließen. Für Unfälle übernimmt der Fotograf keine Haftung.
Eine Haftung wird ebenfalls für den Fall ausgeschlossen, dass durch Einwirkung von Außen oder höherer Gewalt vor oder während des vereinbarten Foto-Termins die Aufnahmen nicht stattfinden können oder währenddessen abgebrochen werden müssen.

4. Honorar
Für die erbrachten Leistungen, Inhalte und für die eingeräumten Rechte verzichten beide Vertragspartner gegenseitig auf ein entsprechendes Geld-Honorar. Darüber hinaus erhält das Fotomodel als einmaliges und pauschales geldwertes Honorar von allen Aufnahmen kostenlos digitalisierte Bilddateien im Format JPG in der Größe 10 x 15 cm bis 13 x 18 cm mit einer Auflösung von 72 dpi, gespeichert auf einer CD-ROM bzw. als Download-Datei.
Des Weiteren erhält das Fotomodel das Recht, die Aufnahmen zum Zweck der Eigenwerbung auf der eigenen Homepage zu nutzen und die Aufnahmen auf der eigenen oder auf anderen Internetseiten zu Ausstellungszwecken und zum Zweck der Eigenwerbung zu veröffentlichen. Eine Veränderung – insbesondere Verfremdung – der Aufnahmen ist ohne Zustimmung des Fotografen nicht gestattet. Es wird vereinbart, dass im Falle einer Veröffentlichung durch den Fotografen oder das Fotomodel selbst ein schriftlicher Hinweis auf den Fotografen bzw. auf das Fotomodel erfolgt (Link auf Internet-Seite und E-Mail-Adresse).
Als Model-Künstlername soll verwendet werden: _________________________ Link:_______________________________
Sämtliche Vorbezeichneten Rechte sind mit Übergabe der Bilddateien und/oder Papierabzüge oder Ausdrucke bzw. mit Zahlung des vereinbarten Anteils am Verkaufserlös und Honorare für Veröffentlichungen abgegolten.
Wenn ein Einzelverkauf von Bildern aus dieser Vereinbarung den Wert von 150,- Euro übersteigt, so gilt hiermit als vereinbart, dass das Fotomodel pauschal 30% von den Verkaufserlösen erhält. Kosten für den Verkauf und die Produktion etwaiger Abzüge oder Rahmungen trägt der Fotograf.
Bilder, die für ein Buchprojekt erstellt werden, dürfen erst nach Erscheinen des Buches von dem Model für Eigenwerbungszwecke verwendet werden.
5. Arbeitsverhältnis
Dem Fotomodel ist bekannt, dass durch die vorliegende Vereinbarung kein Arbeitsverhältnis begründet wird. Die Verpflichtung zur Zahlung eventuell anfallender Steuern, Versicherungsbeiträge und Sozialversicherungsabgaben, soweit diese anfallen, übernimmt das Fotomodel.
6. Salvatorische Klausel
Sollte ein Teil dieser Vereinbarung nichtig oder unwirksam sein oder werden, so soll an die Stelle der nichtigen oder unwirksamen Bestimmung eine sinnvolle und dem Geist dieser Vereinbarung angemessene Ersatzregelung treten, von der angenommen werden kann, dass die Parteien sie vereinbart hätten, wenn sie die Nichtigkeit oder Unwirksamkeit gekannt hätten. Die übrigen Bestimmungen dieser Vereinbarung bleiben von der Nichtigkeit oder Unwirksamkeit unberührt.

7. Sonstiges
Das Fotomodel versichert, zum Zeitpunkt der Aufnahmen und zum Zeitpunkt der Unterzeichnung dieser Vereinbarung volljährig, im Vollbesitz seiner geistigen und körperlichen Kräfte zu sein, sowie nicht unter dem Einfluss von Drogen, Alkohol oder anderen bewusstseinsverändernden Rauschmitteln zu stehen und nicht unter Zwang – gleich welcher Art – zu handeln. Bei Minderjährigkeit hat die Unterzeichnung durch und im Beisein der Erziehungsberechtigten zu erfolgen.
Das Fotomodel versichert weiterhin, Umfang, Inhalt, Art, Form und die Dauer des Fototermins mit dem Fotografen im Vorfeld abgestimmt zu haben und nicht durch ein anderweitiges Vertragsverhältnis (insbesondere Exklusiv-Verträge, z.B. mit Werbe- oder Model-Agenturen, Fotografen oder anderen Personen oder Parteien) gebunden zu sein und dass somit Rechte Dritter nicht verletzt werden. Sämtliche Fragen – auch zu dieser Vereinbarung – wurden im Vorfeld zur vollsten Zufriedenheit des Fotomodels beantwortet. Das Fotomodel hatte vor Unterschrift unter diese Vereinbarung ausreichend Zeit und Gelegenheit, Form und Inhalt der Vereinbarung und des dieser Vereinbarung zugrunde liegenden Vertragszwecks zu prüfen, auch mit sachkundigen Dritten.
Es gilt als vereinbart, dass die hier vorliegende Vereinbarung auf unbestimmte Dauer geschlossen wird, also ausdrücklich auch für künftige Aufnahmen gilt; für einen Widerspruch genügt eine schriftliche Mitteilung per Post, Telefax oder E-Mail.
Das Fotomodel hat ein beiderseits unterzeichnetes Exemplar dieser Vereinbarung erhalten.
Weitere Vereinbarungen wurden nicht getroffen. Zusätzliche Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Diese Vereinbarung unterliegt deutschem Recht.
Meinungsverschiedenheiten aus diesem oder über dieser Vereinbarung werden in erster Linie durch freundschaftliche Übereinkunft geregelt.

Zusätzliche Vereinbarungen:

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(Ort, Datum)

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(Fotomodel) (Fotograf)
(eigenhändige Unterschrift) (eigenhändige Unterschrift)

Anlage 1 (Stilrichtungen der People-Fotografie)

A. Portrait und Fashion
Hier die Ausdruckskraft der Person im Vordergrund. Fotografiert wird oft auch noch der Oberkörper (bekleidet oder nicht), der Fokus liegt aber immer auf dem Gesicht. Portraits eignen sich sehr gut zum Verschenken, aber auch für Bewerbungen und Wettbewerbe. Oder einfach nur zum Aufhängen in den eigenen vier Wänden.

B. Lingerie
Hier werden vorwiegend Dessous fotografiert, grundsätzlich immer der ganze Körper und auch das Gesicht. Der Charakter der Bilder kann von ruhig und verträumt bis hin zu erotisch und verführerisch gehen. Der nackte Busen wird hier zwar hin und wieder abgebildet, jedoch meistens verdeckt durch Stoffe, Hände, Posing.

C. Akt
Der klassische Akt ist – künstlerisch betrachtet – die Urform der ‘Nackt-Fotografie’. Im Mittelpunkt stehen ruhige, klassische Posen, in aller Regel vor einem neutralen Hintergrund (im Studio oder im Freien). Die Lichtführung spielt hier eine entscheidende Rolle. Akt stellt die Schönheit des Körpers in der Vordergrund. Unterschieden werden der ‘Teil-Akt’ (hier sind meist nur bestimmte Körperpartien zu sehen und der ‘Voll-Akt’ (hier ist immer der ganze Körper und das Gesicht zu erkennen). Akt verzichtet gänzlich auf Kleidungsstücke am Körper, nimmt aber manchmal Accessoires (wie z.B. Tücher, Stoffe, Gegenstände usw.) als Ausdrucksverstärkende Mittel zur Hilfe. Beim Akt sind Busen und Po bewusst zu sehen, Schamlippen werden – falls überhaupt sichtbar – nicht betont, sondern höchstens ‘beiläufig’ mit abgebildet; die Beine des Models sind meistens geschlossen oder lassen den Blick auf die Scham nicht zu.

D. Erotik
Die Erotik ist im Vergleich zum Akt ein wenig ‘provokanter’, ‘lockender’, ‘einladender’ und ‘verführerischer’ und stellt die Weiblichkeit in den Vordergrund. Hier wird einfach ein wenig freizügiger fotografiert als beim Akt. Bei der Erotik ist der Körper unbekleidet, Schamlippen und Po sind hier sichtbar (aber nicht geöffnet für den so genannten ‚Pink Shot’, das Auseinanderziehen der weiblichen Schamlippen also), die Beine sind schon mal geöffnet oder gespreizt, wenn es dem Bildinhalt dient; kurz: das Posing ist eher erotisch als zurückhaltend.

E. Fetisch
Die Fetisch-Fotografie beschäftigt sich hauptsächlich mit den Bereichen Lack, Leder, Latex, Nylon, Bondage und SM, nicht selten aber auch mit allen ‚anderen’ Gangarten der Fotografie wie z.B. Wachs, Kleidung, Urinspiele, Matsch, Rollenspiele usw. Es kommen fast ausnahmslos zusätzliche Requisiten zum Tragen. Bei der Fetisch-Fotografie wird die Weiblichkeit als solche stark in den Vordergrund gestellt, die Aufnahmen haben fast durchweg provokanten, freizügigen Charakter, ohne allerdings vulgär zu wirken. Der so genannte Pink-Shot ist hier nicht die Regel (kommt jedoch vor), teils werden Detail-Aufnahmen (Close-Ups) angefertigt.

F. Softcore
Im Bereich Softcore geht es – vereinfacht ausgedrückt – um Erotik und Weiblichkeit pur. Hier wird nichts verdeckt, alles wird dargestellt. Der so genannte Pink-Shot kommt hier ebenso vor, wie vaginale und anale Masturbationsszenen mit Fingern, der ganzen Hand (das so genannte Fisting) oder Gegenständen wie z.B. Love-Toys. Beim Softcore wird das Model grundsätzlich immer allein abgebildet, also ohne Partner/in.

G. Hardcore
Hardcore ist die tabulose Erweiterung von Softcore. Hier wird das Model in aller Regel mit Partner/in (eine/r oder mehrere) bei eindeutigen sexuellen Handlungen abgebildet. Hier geht es allein um Vorspiel und um den vaginalen, analen und oralen Geschlechtsakt. So genannte Cum-Shots (die männliche Ejakulation also) werden hier ebenso gezeigt wie Orgien mit mehreren Partnern und härteste Gangarten der Sexualität.

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(Ort, Datum) (Ort, Datum)

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(Fotomodel) (Fotograf)
(eigenhändige Unterschrift

8 Kommentare
rajue 24.10.2007

DANKE!

Ich schaue mir das Teil mal an. Bisher habe ich immer gerne den aus der Wikipedia genommen. Der ist kurz und bündig. Aber Deiner macht schon was her!

zimtstern|in 30.10.2007

Aaah, danke. Genau das suche ich seit geraumer Zeit.

Tim / FOTOGRAFIE - Blog 30.10.2007

@rajue: ich habe den Vertrag bis jetzt nur sehr selten – im Gegensatz zu dem Standardvertrag – sehr selten eingesetzt. Ich denke, das ausführliche Regelwerk kann auch sehr abschreckend wirken – dafür bleibt wirklich nichts mehr dem Zufall überlassen ;-)
@zimtsternin: bitte ;-)

Alexander 24.05.2008

Vielen Dank für die Bereitstellung des Vertags.

Viele Grüsse und einen schönen Tag.

Markus 22.11.2009

Die Punkte Softcore/ Hardcore etc. bei normalen Shootings wegzulassen. ist wirklich sinnvoll. Die Erläuterungen treiben auch mir fast die Schamesröte ins Gesicht :-)

Danke für die Vorlage!

Pixer 06.11.2010

Leider nur ein Sammelsorium aus Getty und den AGB von freelense … mir persönlich zu schwammig …

Ralf 26.03.2011

Der Vertrag ist umfassend und für alle Gelegenheiten. Ich denke mal nicht, das sich heute noch jemand von den Erläuterungen im Anhang auch nur im geringsten stören lässt, geschweige denn Schamesröte ins Gesicht treibt….

Ralf

[...] findet sich übrigens ein TFP-Vertrag. Dieser ist recht ausführlich, wer mag kann diesen natürlich auch entsprechend [...]

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