Fotorecht, Freunde von Prominenten

Prominente gelten oft als absolute Personen der der Zeitgeschichte und müssen – sofern bestimmte Regeln eingehalten werden – Berichterstattung in Text und Bild hinnehmen. Doch wie sieht es eigentlich mit Freunden von Prominenten aus?

Bildberichterstattung über Freunde von Prominenten: Umfang des Persönlichkeitsschutzes bestimmt sich nach dem eigenen Verhalten.
Ob eine Person, die mit einem Prominenten befreundet ist, eine Bildberichterstattung über sich hinnehmen muss, bestimmt sich maßgeblich nach ihrem eigenen Verhalten. Hat sie sich einmal mit der Veröffentlichung eines Bildes in den Medien einverstanden erklärt, kann sie die Veröffentlichung von Bildern in anderen Fällen grundsätzlich nicht mehr unter Berufung auf ihr Persönlichkeitsrecht untersagen.

Die Antwort weiß der Dr. Otto-Schmidt Verlag [Update: Der Originalartikel des Verlags ist leider nicht mehr online.]

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