Explosionsgeschützte Videokameras – ATEX-Kameras – ExKameras

Ein kompliziertes Thema: wie verschafft man sich ein genaues Bild von einem Ort, in dem die Umgebungsbedingungen für den Menschen schlecht bis gefährlich sind? Klar, mittels einer Videokamera. Dass diese Kamera besonders gebaut sein muss, versteht sich von selbst. Deswegen hier ein kleiner Überblick über explosionsgeschützte Videokameras.

Wo kommen explosionsgeschützte Kameras zum Einsatz?

Überall dort, wo potentiell Explosionsgefahr besteht. Das kann z.B. sein in:

  • Kraftwerke
  • Kläranlagen
  • Mülldeponien
  • Öl- und Gasraffinerien (Mineralölverarbeitung)
  • Tankanlagen und Kraftstofflagern
  • Chemischen Anlagen in der Industrie
  • Industriellen Anlagen
  • Bergwerken, Minen, Steinkohlenbergwerke oder Salzbergwerke
  • Hafenanlagen und Logistik-Umschlagplätzen
  • Nahrungsmittelverarbeitung und Pharmazeutische Werke
  • Munitionslager, aber auch Lager für Feuerwerk
  • Flugzeughallen

Muss in diesen Anlagen zwingend eine explosionsgeschützte Videoamera eingesetzt werden?

 

Nein, muss nicht. Wo eine explosionsgeschützte Kamera eingesetzt werden muss, wird sehr genau in Direkten der EU geregelt, den so genannten ATEX-Richtlinien. ATEX ist eine Abkürzung für die (französischen) Wörter ATmosphère Explosive. Es gibt zwei Richtlinien, die für Ex-Bereiche (kurz für “Explosionsgefährdeter Bereich”) gelten: ATEX 94/9/EG und ATEX 1999/92/EG. Diese Gesetze regeln genau welche Bereiche als explosionsgefährdet gelten und wie Geräte und Maschinen, die in diesen Räumen eingesetzt werden beschaffen sein müssen. Die Richtlinien gelten für alle Länder der EU und werden bzw. wurden gemeinsam erarbeitet, unter anderem von Herstellern und Zulieferern, den Mitgliedstaaten selbst, aber auch Prüfeinrichtungen wie dem TÜV. Das Besondere an den Richtlinien ist, dass sie sich nicht an die Judikative des jeweiligen Staates richten, sondern an die Hersteller und Erzeuger von Maschinen und Geräten, die im Ex-Bereich eingesetzt werden.

ATEX 94/9/EG

 

Diese Richtlinie wird offiziell unter der Bezeichnung ATEX 94/9/EG geführt. Inoffiziell wird sie manchmal aber auch als “ATEX 95″ bezeichnet, da der Artikel Nummer 95 des EU-Vertrages der Grundpfeiler dieser ATEX-Richtlinie ist.
Das wichtigste: Die ATEX 94/9/EG soll Arbeitnehmer die sich in ex-Bereichen aufhalten und arbeiten vor der Explosionsgefahr schützen. Von daher müssen auch die Geräte, die hier eingesetzt werden spezielle Anforderungen erfüllen.

Der Gesetzgeber teilt explosionsgefährdete Bereiche nochmals in verschiedene Zonen ein:
Ex-Zone 0 (Gase)
Dies sind Bereiche, in denen gefährliche explosionsfähige Mischungen und Chemikalien über längere Zeiträume und/oder häufig auftreten.

Ex-Zone 1 (Gase)
Als Zone 1 gelten Räume oder Bereiche in denen normalerweise nur gelegentlich gefährliche explosionsfähige Stoffe oder Dämpfe auftreten.

Ex-Zone 2 (Gase)
Zur Zone 2 zählen Bereiche, in den sich normalerweise keine oder wenn dann nur sehr kurzfristig explosionsfähige Gase und Stoffe auftreten.

Ex-Zone 20(Stäube)
Hier sind explosionsfähige Stoffe in der Form von explosionsfähigen Luft-Staub-Gemischen häufig oder über einen längeren Zeitraum vorhanden.

Ex-Zone 21 (Stäube)
Analog zu Zone1, nur auf Stäube bezogen.

Ex-Zone 22 (Stäube)
Analog zu Zone2, nur auf Stäube bezogen.

 

ATEX Richtlinie 1999/92/EG

Diese wird inoffiziell auch unter “ATEX 137″ geführt, da sie auf Artikel 137 des EU-Vertrages (Vorschriften und Mindestanforderungen für Sicherheit und Gesundheitsschutz für AN). Sie regelt unter anderem wie Zündquellen vermieden werden, wie Räume konstruiert sein müssen damit es gar nicht erst zu einer Explosion kommt.

Eine Videokamera, die also in Ex-Zonen eingesetzt werden soll, muss also von einer Einrichtung wie dem TÜV geprüft werden und wird dann entsprechend zertifiziert. Nur dann darf sie beispielsweise in Tankanlagen, Raffinieren, Chemischen Anlagen etc. betrieben werden. Normalerweise sind solche Kameras aus Edelstahl oder Aluminium gefertigt. Dies hat unter anderem den Vorteil, dass die Netzwerkkamera vor Korrosion geschützt ist. Der Körper besteht üblicherweise aus einem einzigen Stück (die Kameras werden also nicht wie bei herkömmlichen Kameras aus Gehäuseeinzelteilen zusammengesetzt, sondern in einem Stück gegossen).

Oft weisen solche Kameras weitere Funktionen auf: einige besitzen eine interne Heizung, damit Sie auch an kalten Orten eingesetzt werden können und sich keine Eisschicht auf dem Objektiv bildet. Andere haben ein kleines Sonnendach, damit keine Sonnenstrahlen in das Objektiv fallen und die Kamera sich nicht zu sehr aufheizt. Andere explosionsgeschützte Kameras besitzen einen eingebauten Infrarotstrahler, damit sie auch bei wenig oder gar keinem Licht Bilder von hoher Qualität übertragen können.

Mehr Informationen auch hier:

explosionsgeschützte Kamera, ATEX

2 Kommentare
Andreas Haufen 09.06.2011

Moin moin!

Ah, okay, jetzt verstehe ich ein wenig besser. Hatte schon ein wenig zu dem Thema auf wikipedia gelesen, aber da ist es mir nicht so wirklich klar geworden. Was ich bis jetzt im Netz dazu gefunden habe, war ziemlich spärlich, vor allem was Hersteller/Monteure in Deutschland angebelangt. (Wir benötigen wahrscheinlich ein solches System zur Überwachung unserer Tankanlage). Kennen Sie sich da aus?

admin 09.06.2011
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