Fotorecht, Freunde von Prominenten

Prominente gelten oft als absolute Personen der der Zeitgeschichte und müssen – sofern bestimmte Regeln eingehalten werden – Berichterstattung in Text und Bild hinnehmen. Doch wie sieht es eigentlich mit Freunden von Prominenten aus?

Bildberichterstattung über Freunde von Prominenten: Umfang des Persönlichkeitsschutzes bestimmt sich nach dem eigenen Verhalten.
Ob eine Person, die mit einem Prominenten befreundet ist, eine Bildberichterstattung über sich hinnehmen muss, bestimmt sich maßgeblich nach ihrem eigenen Verhalten. Hat sie sich einmal mit der Veröffentlichung eines Bildes in den Medien einverstanden erklärt, kann sie die Veröffentlichung von Bildern in anderen Fällen grundsätzlich nicht mehr unter Berufung auf ihr Persönlichkeitsrecht untersagen.

Die Antwort weiß der Dr. Otto-Schmidt Verlag

Volltext der Entscheidung BVerfG

Dein Kommentar, Meinung, Frage:



Weitere Artikel zum Thema:

  1. Persönlichkeitsrechte von Prominenten Immer wieder verklagen Prominente Presseorgane auf Verletzung des Persönlichkeitsrecht. Ernst August, Prinz von Hannover war...
  2. Persönlichkeitsrecht: Ex-Terroristin vergaß zu klagen Andere Ex-Terroristin, gleiches Problem: Die ehemalige Terroristin der »Roten Armee Fraktion« (RAF), Eva Haule, muss...
  3. Fotorecht: Urheberrecht und Schadensersatz Ein Rechtsanwalt informiert über folgende Themen: Urheberrecht bei Fotos und Abmahnung: - Besonderheiten im Urheberrecht...


  4.